AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Fa. W&B GmbH-Baufachhandel und Küchenwerkstatt,
Weilerbacher Str. 6, 67732 Hirschhorn

§1 Geltungsbereich und Abwehrklause!
(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für
alle Verträge über Lieferungen von Waren und Erbringung von
Leistungen durch uns und sämtliche damit zusammenhängenden
Rechtsbeziehungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertrags-
bestandteil.

(3) Gegenüber Unternehmen gelten nachstehende Allgemeine
Lieferungs- und Leistungsbedingungen auch für alle zukünftigen
Verträge.

§2 Angebot und Leistung, Unverbindlichkeit von Angaben
(1) Unsere Veröffentlichungen über Waren und Leistungen stellen
kein verbindliches Angebot dar.

(2) Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot, an
das er zwei Wochen gebunden ist. Wir sind berechtigt, dieses
Angebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, aber auch
durch Lieferung der bestellten Ware bzw. Erbringung der bestellten
Leistung anzunehmen.

(3) Alle zum Angebot gemachten Angaben über Farben, Maße und
technische Kenngrößen sind im Zweifel unverbindlich. Auch der
Inhalt von Konstruktionszeichnungen, Abbildungen und Datenblät-
tern stellt im Zweifel keine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit
dar. Enthält unser Angebot eine Aufstellung bestimmter
Leistungen, so erstreckt sich unsere Leistungspflicht im Zweifel nur
auf diese in der Aufstellung enthaltenen Leistungen.

(4) Alle von uns genannten Preise verstehen sich im Zweifel in der
Währung Euro und ohne Mehrwertsteuer. Im Zweifel gelten unsere
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zugänglichen Preislisten und
Stundensätze. Anfahrt und Rückfahrt werden gesondert
berechnet.

(5) An allen von uns für den Kunden erstellten Zeichnungen, Plä-
nen und Kalkulationsunterlagen behalten wir uns alle Rechte vor.
Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere
Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben, öffentlich zugänglich,
gemacht oder veröffentlicht werden. Sofern wir Zeichnungen und
Pläne im Hinblick auf einen noch nicht erteilten Auftrag des Kunden
erstellen, erhält der Kunde die von uns erstellten Zeichnungen und
Pläne zur weiteren Verwertung nur dann, wenn er uns dafür eine
Vergütung von 5 % der Bruttoangebotssumme zahlt.

§3 Unverbindlichkeit von Fristen und Terminen, Teilleistungen
(1) Von uns angegebene Fristen und Termine für Lieferungen und
Leistungen sind im Zweifel unverbindlich und freibleibend.
(2) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

§4 Wirkungshandlungen des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass durch
seine Vorgaben für unsere Arbeiten und den Inhalt seines Auftrags
Rechtsnormen und behördliche Vorgaben, insbesondere die des
Baurechts und private Rechter Dritter nicht verletzt werden und die
erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Zustimmungen
Dritter vor Ausführung unserer Arbeiten vorliegen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, für den ungehinderten Zugang zur
Baustelle während der Ausführungszeit zu sorgen. Baustrom und
Bauwasser sowie Gelegenheiten für die ordnungsgemäße Beseiti-
gung von Abfällen und Abwässem hat er auf seine Kosten uns zur
Verfügung zu stellen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, soweit für die Erbringung unserer
Leistungen erforderlich, uns Pläne und Unterlagen, insbesondere
hinsichtlich der baulichen Gegebenheiten und
Gebäudeverhältnisse zur Verfügung zu stellen und uns die hier
erforderlichen Auskünfte, insbesondere über die Bodenverhältnisse,
sowie die Lage von Leitungen und Anschlüssen zu erteilen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen in ange-
messener Frist Anweisungen zur Leistungsdurchführung zu
erteilen, wenn seine Vorgaben lückenhaft oder fehlerhaft sind und
wir ihm entsprechende Bedenken angezeigt haben.

(5) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine in Absatz 1 bis 4
genannten Verpflichtungen oder gerät er mit ihrer Erfüllung in Ver-
Zug, so hat er den uns entstehenden Schaden, einschließlich der
Aufwendungen für notwendige Zwischenlagerungen und für
Arbeitskosten unserer Mitarbeiter zu ersetzen. Kommt er seinen
Verpflichtungen auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist
oder einer Abmahnung durch uns schuldhaft nicht nach, sind wir
zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die gesetzlichen
Vorschriften über den Annahmeverzug und zur
Schadensersatzpflicht bleiben unberührt.
§5 Sicherheiten
(1) Alle gelieferten Waren und Materialien bleiben bis zu deren voll-
ständiger Bezahlung unser Eigentum. Dem Kunden ist es verwehrt‚
ohne unsere vorherige Zustimmung die in unserem Eigentum ste-
henden Sachen mit anderen Sachen zu vermischen oder zu
verbinden, sie zu verarbeiten oder rechtsgeschäftlich über sie zu
verfügen. Wir verpflichten uns schon jetzt, diese Zustimmung zu
erteilen, wenn der Kunde angemessene Sicherheit in Höhe des auf
die jeweiligen Sachen entfallenden Preises stellt.

(2) Führen wir Arbeiten an einer vom Kunden übergebenen
beweglichen Sache durch, so wird ein rechtsgeschäftliches
Pfandrecht zur Sicherung unseres Anspruchs auf Entgelt für diese
Arbeiten an dieser Sache begründet.

§6 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Abtretung
(1) Die Gewährung von Zahlungszielen, Nachlässen und Skonti
bedarf ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

(2) Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit
unbestrittenen oder rechtskräflig festgestellten Forderungen
zulässig. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht nur
ausüben, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.

(3) Der Kunde darf Ansprüche und Rechte aus dem
Vertragsverhältnis nur mit Unserer schriflichen Zustimmung
abtreten, an Dritte auch sicherungshalber- übertragen oder verpfänden.

§7 Gefahrübergang beim Verkauf
Beim Verkauf von Waren an Kunden, die keine Verbraucher sind,
geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver-
schlechterung der Ware mit Übergabe an den Kunden, bei Versen-
dung mit Übergabe an die Transportperson, bei Lieferung auf Abruf
mit Zugang der Mitteilung der Versandbereitschaft beim Kunden
auf diesen über. Als Transportperson gelten auch unsere eigenen,
mit Versendung und Transport beauftragten Mitarbeiter.

§8 Einschränkung von Gewährleistung und Haftung
(1) Wir geben keine Garantien ab und sichern auch keine besonde-
ren Eigenschaften zu. Für die finanzielle Förderung durch
Öffentliche oder private Mittel, die Gewährung von
Einspeisevergütungen durch Versorgungsuntenehmen hinsichtlich,
von uns errichteter, geänderter, reparierter oder instandgesetzter
Anlagen, Einrichtungen und Geräte oder die Erreichung bestimmter
technischer Grenzwerte lehnen wir im Zweifel jede Einstandspflicht ab.

(2) Im Übrigen richten sich die Mängelgewährleistungsrechte nach,
den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde, der Unternehmer ist, hat
zusätzlich die gesetzlichen kaufmännischen Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten zu beachten.

(3)Bei eventuellen Streitigkeiten mit aus Verträgen mit unseren
Kunden nehmen wir an keinem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teil.

§9 Rechtswahl‒ und Gerichtsstandsklausel
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien nach Maß-
gabe von §1 Absatz 1 gilt ausschließlich das Recht der Bundesre-
publik Deutschland mit Ausnahme der internationalen Kaufgesetzen.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so werden
für alle künftigen Streitigkeiten, die sich aus den Rechtsbeziehun-
gen zwischen den Parteien nach Maßgabe von §1 Absatz 1
ergeben, die für 67732 Hirschhorn örtlich zuständigen ordentlichen
erstinstanzlichen Gerichte als örtlich zuständig vereinbart. Satz 1
gilt auch für jeden anderen Kunden, der, ohne Verbraucher mit
Wohnsitz in der Europäischen Union zu sein, keinen allgemeinen
Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach
Vertragsschluss seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufent-
haltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder dessen
Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.

§10 Datenschutzhinweis
(1) Name, Firmierung und Rechtsform, Anschrift des Kunden und
Namen seiner Vertreter werden für die Erfüllung vertraglicher und
gesetzlicher Pflichten und für die Geltendmachung vertraglicher
Rechte und Ansprüche bei uns elektronisch gespeichert und verar-
beitet. Bei Kunden, gegenüber denen wir in Vorleistung treten, wer-
den bereits bei Vertragsanbahnung und während der weiteren Ver-
tragsdurchführung Bonitätsanfragen bei Kreditauskunfteien durchgeführt und Inkassodaten im gesetzlich zulässigen Umfang an
diese weitergegeben. Zum Zweck der Entscheidung über die Be-
gründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrags-
verhältnisses erheben und verwenden wir auch Wahrschein-
lichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.

(2) Angaben zu Telefon- und Telefaxanschlussnummer, e-mail-
Adresse und Bankverbindung des Kunden werden bei uns nur zu
den in Absatz 1, Satz 1 genannten Zwecken gespeichert und
verwendet.
Kontakt
+49 6308 209320
Telefon
info@w-b-gmbh.de
E-Mail