§5 Sicherheiten
(1) Alle gelieferten Waren und Materialien bleiben bis zu deren voll-
ständiger Bezahlung unser Eigentum. Dem Kunden ist es verwehrt‚
ohne unsere vorherige Zustimmung die in unserem Eigentum ste-
henden Sachen mit anderen Sachen zu vermischen oder zu
verbinden, sie zu verarbeiten oder rechtsgeschäftlich über sie zu
verfügen. Wir verpflichten uns schon jetzt, diese Zustimmung zu
erteilen, wenn der Kunde angemessene Sicherheit in Höhe des auf
die jeweiligen Sachen entfallenden Preises stellt.
(2) Führen wir Arbeiten an einer vom Kunden übergebenen
beweglichen Sache durch, so wird ein rechtsgeschäftliches
Pfandrecht zur Sicherung unseres Anspruchs auf Entgelt für diese
Arbeiten an dieser Sache begründet.
§6 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Abtretung
(1) Die Gewährung von Zahlungszielen, Nachlässen und Skonti
bedarf ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
(2) Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit
unbestrittenen oder rechtskräflig festgestellten Forderungen
zulässig. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht nur
ausüben, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
(3) Der Kunde darf Ansprüche und Rechte aus dem
Vertragsverhältnis nur mit Unserer schriflichen Zustimmung
abtreten, an Dritte auch sicherungshalber- übertragen oder verpfänden.
§7 Gefahrübergang beim Verkauf
Beim Verkauf von Waren an Kunden, die keine Verbraucher sind,
geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver-
schlechterung der Ware mit Übergabe an den Kunden, bei Versen-
dung mit Übergabe an die Transportperson, bei Lieferung auf Abruf
mit Zugang der Mitteilung der Versandbereitschaft beim Kunden
auf diesen über. Als Transportperson gelten auch unsere eigenen,
mit Versendung und Transport beauftragten Mitarbeiter.
§8 Einschränkung von Gewährleistung und Haftung
(1) Wir geben keine Garantien ab und sichern auch keine besonde-
ren Eigenschaften zu. Für die finanzielle Förderung durch
Öffentliche oder private Mittel, die Gewährung von
Einspeisevergütungen durch Versorgungsuntenehmen hinsichtlich,
von uns errichteter, geänderter, reparierter oder instandgesetzter
Anlagen, Einrichtungen und Geräte oder die Erreichung bestimmter
technischer Grenzwerte lehnen wir im Zweifel jede Einstandspflicht ab.
(2) Im Übrigen richten sich die Mängelgewährleistungsrechte nach,
den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde, der Unternehmer ist, hat
zusätzlich die gesetzlichen kaufmännischen Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten zu beachten.
(3)Bei eventuellen Streitigkeiten mit aus Verträgen mit unseren
Kunden nehmen wir an keinem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teil.
§9 Rechtswahl‒ und Gerichtsstandsklausel
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien nach Maß-
gabe von §1 Absatz 1 gilt ausschließlich das Recht der Bundesre-
publik Deutschland mit Ausnahme der internationalen Kaufgesetzen.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so werden
für alle künftigen Streitigkeiten, die sich aus den Rechtsbeziehun-
gen zwischen den Parteien nach Maßgabe von §1 Absatz 1
ergeben, die für 67732 Hirschhorn örtlich zuständigen ordentlichen
erstinstanzlichen Gerichte als örtlich zuständig vereinbart. Satz 1
gilt auch für jeden anderen Kunden, der, ohne Verbraucher mit
Wohnsitz in der Europäischen Union zu sein, keinen allgemeinen
Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach
Vertragsschluss seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufent-
haltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder dessen
Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
§10 Datenschutzhinweis
(1) Name, Firmierung und Rechtsform, Anschrift des Kunden und
Namen seiner Vertreter werden für die Erfüllung vertraglicher und
gesetzlicher Pflichten und für die Geltendmachung vertraglicher
Rechte und Ansprüche bei uns elektronisch gespeichert und verar-
beitet. Bei Kunden, gegenüber denen wir in Vorleistung treten, wer-
den bereits bei Vertragsanbahnung und während der weiteren Ver-
tragsdurchführung Bonitätsanfragen bei Kreditauskunfteien durchgeführt
und Inkassodaten im gesetzlich zulässigen Umfang an
diese weitergegeben. Zum Zweck der Entscheidung über die Be-
gründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrags-
verhältnisses erheben und verwenden wir auch Wahrschein-
lichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
(2) Angaben zu Telefon- und Telefaxanschlussnummer, e-mail-
Adresse und Bankverbindung des Kunden werden bei uns nur zu
den in Absatz 1, Satz 1 genannten Zwecken gespeichert und
verwendet.